Ultraschall Bauchorgane
Die Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane sollte durchgeführt werden bei:
- auffälligen Laborbefunden, zwecks differentialdiagnostischer Beurteilung
- Bauchschmerzen
- bestimmten Erkrankungen (u.a. Virusinfektionen)
- Familiärer Vorbelastung (u.a. Leber- und Nierenzysten)
- Immunschwäche
- Leberfunktionsstörungen
- Nierenschmerzen
- Probleme beim Wasserlassen (Schmerzen, Harnverhalt)
- Stoffwechselstörungen
- Über- bzw. Untergewicht
- Verdauungsproblemen
Die Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane ermöglicht den Nachweis von
- Entzündungen im Bauchraum
- Blasen-, Gallen- und Nierensteinen
- Gefäßmissbildungen (Aortenaneurysma)
- Harn- bzw. Nierenstau
- Missbildungen
- Organfunktionsstörungen (u.a. Darmtransportstörungen)
- Organveränderungen (u.a. Divertikel, Zysten, Tumoren, Metastasen)
- Wassereinlagerung
Ihr Nutzen
Durch Ultraschall-Untersuchungen können Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert und rechtzeitig therapiert werden.